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Die sachgemäße Entsorgung

Die am bäuerlichen Betrieb anfallenden leeren Pflanzenschutzmittelverpackungen zählen zum Sondermüll. Für die Entsorgung der leeren Behälter müssen eigene Plastiksäcke mit der Aufschrift „Entsorgung von Pflanzenschutzmittelresten“ bei den Verkaufsstellen von Pflanzenschutzmittel erworben werden.
Die gefüllten Säcke können bei den Recyclinghöfen oder bei den periodischen Sondermüllsammlungen in den einzelnen Ortschaften abgeliefert werden.
Volle und halbvolle Pflanzenschutzmittelpackungen gehören nicht in diesen Sack. Diese Problemstoffe sind gesondert im Recyclinghof oder bei den mobilen Problemstoffsammlunen abzugeben.
Überkartone der Spritzmittelpackungen, Düngemittelsäcke und Behälter für Blattdünger können, ohne Begleitformular bei den Recyclinghöfen abgegeben werden, da sie nicht zum Sondermüll zählen.