Alle Pflanzenschutzmittel – auch die ohne Befähigungsausweis erhältlichen – sind an einem abschliesbaren Ort aufzubewahren, der für Unbefugte nicht zugänglich ist. Die Lagerung der Pflanzenschutzmittel kann sowohl in einem eigenen Raum (Spritzmittelkammer) als auch in einem dafür geeigneten Schrank erfolgen.
- Die Mittel müssen immer in der Originalverpackung aufbewahrt werden
- Pflanzenschutzmittel müssen getrennt von Lebens- und Futtermitteln gelagert werden.
- Leere Behälter sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
Darüber hinaus müssen auch folgende Hinweise berücksichtigt werden:
- Der Raum (Schrank) muss kühl, frostsicher, feuerabweisend, gut belüftet und so beleuchtet sein, dass man die Etiketten lesen kann.
- Die Stellagen dürfen ev. auslaufende Mittel nicht binden oder aufsaugen. Holzregale müssen daher entsprechend behandelt sein.
- Feste Formulierungen müssen oberhalb von flüssigen Pflanzenschutzmitteln gelagert werden.
- Pflanzenschutzmittel, die nicht mehr zugelassen sind, dürfen nicht im Lager sein und müssen ehestens entsorgt werden.
- An der Tür bzw. am Schrank ist ein Warnschild anzubringen.
- Die Notrufnummer 18 (Warnschild) und ein Hinweis, wo sich das nächste Telefon befindet, müssen vorhanden sein.
- Für Notfälle muss es im Umkreis von 10 Metern sauberes Fliesswasser für die Spülung der Augen geben. Fliesswasser ist neben Seife auch notwendig für die Reinigung nach der Arbeit mit Pflanzenschutzmitteln.
- Bei einem versehentlichen Verschüten muss es möglich sein, die Mittel wieder aufzufangen. Ein Besen, eine Kehrschaufel und ein Kübel mit Bindemittel (z. B. Sand oder Sägespäne) müssen in greifbarer Nähe sein.
- Der Boden darf die Mittel weder binden noch aufsaugen.
- Es muss gewährleistet sein, dass die Mittel nich in Wasserläufe gelangen können.
- Die Schutzkleidung muss getrennt von den Pflanzenschutzmitteln aufbewahrt werden.
- Ein Messbecher und eine eigene Waage für das genaue Dosieren der Mittel müssen vorhanden sein.